Anlagenprüfung am 22.04.2023 im Raume Neusiedl für alle Vorstehhunderassen.
Termin
22.04.2023, 7 Uhr, (Bezirk Neusiedl)
Standquartier und Treffpunkt
Das Suchenlokal wird bei eintreffender Nennung bekannt gegeben.
Prüfungsleiter
Mf Stefan MIGSICH, Wieseng. 12, 7042 Antau, 0664/14211156
E-Mail: s.migsich@bnet.at
Nennschluss
22.03.2023
Nenngeld=Reugeld
€ 50,- für Mitglieder, für Nichtmitglieder doppelte Nenngebühr
Nennformulare können von der Homepage des ÖJGV unter www.oejgv.at heruntergeladen werden und sind in Blockschrift bis spätestens 22.03.2023 (Nennschluss) mit der Einzahlungsbestätigung an den Prüfungsleiter zu senden.
Jeder Hundeführer hat Flinte und genügend Schrotpatronen mitzubringen. Geprüft wird nach der gültigen Prüfungsordnung des ÖJGV für Vorstehhunde. Jagdbekleidung ist erforderlich.
Anschließend an die Anlagenprüfung findet die Generalversammlung des Bgld. Jagdhundeprüfungsvereines statt.
Die Nenngebühr ist ausnahmslos auf das Konto d. RAIKA Gols,
IBAN: AT71 3300 0000 0234 4406, BIC: RLBBAT2E einzuzahlen und die Einzahlungsbestätigung ist mit der Nennung an den Prüfungsleiter zu senden, denn ohne diese wird die Nennung nicht anerkannt.
FELD-u. WASSERPRÜFUNG am 16.09.2023 im Raume Neusiedl für alle Vorstehhunderassen.
Termin
16.09.2023, 7 Uhr, (Raum Mattersburg)
Standquartier und Treffpunkt
Das Suchenlokal wird bei Eintreffen der Nennung bekannt gegeben.
Prüfungsleiter
Bmst. Reinhard HOSINER, Koppelweg 17, 7023 Stöttera, 0664/3331055,
E-Mail: BM@hosinerbau.at
Nennschluss
14.08.2023
Nenngeld=Reugeld
€ 70,- für Mitglieder, für Nichtmitglieder doppelte Nenngebühr
Es werden maximal 24 Hunde zur Prüfung zugelassen.
Die Nennungen sind gut leserlich in Blockschrift vollständig auszufüllen und bis spätestens 14.08.2023 (Nennschluss) ausnahmslos an den Prüfungsleiter zu senden!
Flinte, genügend Schrotpatronen (für Wasserarbeit-Stahlschrote) sowie frisches, einwandfreies Schleppwild (Fasan, Ente und Hase) sind mitzubringen.
Jeder Hundeführer hat die vollständig ausgefüllte Original-Ahnentafel (Hundebesitzer ist auszufüllen) der Prüfungsleitung zu übergeben, eine gültige Tollwutschutzimpfung ist der Prüfungsleitung vorzuweisen. Jagdbekleidung ist erforderlich.
Nennformulare können von der Homepage des ÖJGV (www.oejgv.at) , von der Homepage des Bgld. LJV (info@bljv.at) oder von der Homepage des BJHPV (www.bjhpv at) herunter geladen werden.
Die Nenngebühr ist ausnahmslos auf das Konto der RAIKA Gols IBAN: AT71 3300 0000 0234 4406, BIC: RLBBAT2E einzuzahlen und die Einzahlungsbestätigung ist mit der Nennung an den Prüfungsleiter zu senden, den ohne diese wird die Nennung nicht anerkannt.
Geprüft wird nach der gültigen Prüfungsordnung (PO) des ÖJGV für Vorstehhunde bzw. der gültigen PO für Einzelleistungen des ÖJGV.
Vollgebrauchsprüfung am 30.09/01.10.2023 für alle Vorstehhunderassen.
Termin
30.09./01.10.2023, 7 Uhr
Standquartier und Treffpunkt
Das Suchenlokal wird nach Einlangen der Nennung bekannt geben.
2.Tag: Standquartier und Treffpunkt wird am Ende des 1. Tages bekannt gegeben.
Prüfungsleiter
Vzlt. Heinrich TINHOF, Hintergasse 26, 7033 Pöttsching, 0676/4032720,
E-Mail: heinrichtinhof@yahoo.de
Nennschluss
28.08.2023
Nenngeld=Reugeld
€ 90,- für Mitglieder, für Nichtmitglieder doppelte Nenngebühr
Zusatzarbeit: € 50,–
Die Schweißarbeit wird auf Rotwildschweiß gearbeitet.
Natürliches Fuchshindernis
maximal 12 Hunde, mindestens 4 Hunde.
Die Nennungen sind gut leserlich in Blockschrift vollständig auszufüllen und bis spätestens 28.08.2023 (Nennschluss) ausnahmslos an den Prüfungsleiter zu senden!
Flinte, genügend Schrotpatronen (für Wasserarbeit-Stahlschrote) sowie frisches, einwandfreies Schleppwild (Fasan, Ente, Hase und Raubwild – Fuchs) sind mitzubringen.
Jeder Hundeführer hat die vollständig ausgefüllte Original-Ahnentafel (Hundebesitzer ist auszufüllen) der Prüfungsleitung zu übergeben, eine gültige Tollwutschutzimpfung ist der Prüfungsleitung vorzuweisen, Jagdbekleidung ist erforderlich.
Nennformulare können von der Homepage des ÖJGV (www.oejgv.at) , von der Homepage des Bgld. LJV (info@bljv.at) oder von der Homepage des BJHPV (www.bjhpv at) herunter geladen werden.
Die Nenngebühr ist ausnahmslos auf das Konto der RAIKA Gols IBAN: AT71 3300 0000 0234 4406, BIC: RLBBAT2E einzuzahlen und die Einzahlungsbestätigung ist mit der Nennung an den Prüfungsleiter zu senden, den ohne diese wird die Nennung nicht anerkannt.
Geprüft wird nach der gültigen Prüfungsordnung (PO) des ÖJGV für Vorstehhunde bzw. der gültigen PO für Einzelleistungen des ÖJGV.
SCHWEISSSONDERPRÜFUNG (SSP) am 28.10.2023 für alle Jagdhunderassen.
Standquartier und Treffpunkt
Das Suchenlokal wird bei Eintreffen der Nennung bekannt gegeben.
Prüfungsleiter
Ehrenpräs. des ÖJGV Mf OFö Ing. Alexander PRENNER, Mitterwald 33, 7350 Stoob,
0650/3501626, E-Mail: alexander.prenner@bnet.at
Nennschluss
05.10.2022
Nenngeld=Reugeld: € 90,-
Die Nennungen sind gut leserlich in Blockschrift vollständig auszufüllen und bis spätestens 05.10.2022 (Nennschluss) an den Prüfungsleiter zu senden.
Mindestalter: vollendetes 18tes Lebensmonat
Jeder Jagdhund muss bereits eine Schussprüfung erfolgreich abgelegt haben, d.h. dass keine Schussempfindlichkeit festgestellt wurde.
maximal 12 Hunde, mindestens 4 Hunde
Jeder Hundeführer hat die vollständig ausgefüllte Original-Ahnentafel (Hundebesitzer ist auszufüllen) der Prüfungsleitung zu übergeben, eine gültige Tollwutschutzimpfung ist der Prüfungsleitung vorzuweisen. Jagdbekleidung und eine gültige Jagdkarte sind erforderlich.
Geprüft wird nach der gültigen Prüfungsordnung (PO) für Einzelleistungen des ÖJGV.
Nennformulare können bei der Geschäftsstelle unter der Nummer 0676/5750010 angefordert, von der Homepage des ÖJGV (www.oejgv.at) oder von der Homepage des Bgld. JHPV (www.bjhpv.at) heruntergeladen werden.
Die Nenngebühr ist ausnahmslos auf das Konto der RAIKA Gols, IBAN: AT71 3300 0000 0234 4406, BIC: RLBBAT2E einzuzahlen und die Einzahlungsbestätigung ist mit der Nennung an den Prüfungsleiter zu senden, den ohne diese wird die Nennung nicht anerkannt.