SCHWEISSSONDERPRÜFUNG (SSP) am 28.10.2023 für alle Jagdhunderassen.

Standquartier und Treffpunkt
Das Suchenlokal wird bei Eintreffen der Nennung bekannt gegeben.

Prüfungsleiter
Ehrenpräs. des ÖJGV Mf OFö Ing. Alexander PRENNER, Mitterwald 33, 7350 Stoob,
0650/3501626, E-Mail: alexander.prenner@bnet.at

Nennschluss
05.10.2022

Nenngeld=Reugeld: € 90,-

Die Nennungen sind gut leserlich in Blockschrift vollständig auszufüllen und bis spätestens 05.10.2022 (Nennschluss) an den Prüfungsleiter zu senden.
Mindestalter: vollendetes 18tes Lebensmonat
Jeder Jagdhund muss bereits eine Schussprüfung erfolgreich abgelegt haben, d.h. dass keine Schussempfindlichkeit festgestellt wurde.
maximal 12 Hunde, mindestens 4 Hunde

Jeder Hundeführer hat die vollständig ausgefüllte Original-Ahnentafel (Hundebesitzer ist auszufüllen) der Prüfungsleitung zu übergeben, eine gültige Tollwutschutzimpfung ist der Prüfungsleitung vorzuweisen. Jagdbekleidung und eine gültige Jagdkarte sind erforderlich.

Geprüft wird nach der gültigen Prüfungsordnung (PO) für Einzelleistungen des ÖJGV.

Nennformulare können bei der Geschäftsstelle unter der Nummer 0676/5750010 angefordert, von der Homepage des ÖJGV (www.oejgv.at) oder von der Homepage des Bgld. JHPV (www.bjhpv.at) heruntergeladen werden.

Die Nenngebühr ist ausnahmslos auf das Konto der RAIKA Gols, IBAN: AT71 3300 0000 0234 4406, BIC: RLBBAT2E einzuzahlen und die Einzahlungsbestätigung ist mit der Nennung an den Prüfungsleiter zu senden, den ohne diese wird die Nennung nicht anerkannt.